UNSER KERNGESCHÄFT

Breite Palette an Logistikdienstleistungen

Wir sind ein inhabergeführtes, mittelständisches und wachstumsorientiertes Logistikunternehmen mit dem Standort Magdeburg

UNSER VERSPRECHEN

Zuverlässige Logistik – effizient, transparent und termingerecht

  • Schnelle und reibungslose Zollabfertigung (Import, Export, Transit)
  • Effiziente Abwicklung auch bei komplexen Transporten
  • eigenes Zolllager in Deutschland
  • unmittelbare Nähe zum regionalen Hauptzollamt
  • mehrsprachiges Team
  • flexible Tarife, Rabatte für Stammkunden
0+
Erfolgreich abgewickelte Zollvorgänge
0m²+
Moderne Lagerfläche für Ihre Waren
0+ Jahre
Erfahrung in der Logistik
0+ Mitarbeiter
Engagiertes Team für Ihre Transporte
FAQ

Haben Sie Fragen?

Hier finden Sie Antworten auf einige häufig gestellte Fragen zu unseren Dienstleistungen

Eine Ausfuhranmeldung ist ein offizielles Dokument, mit dem der Export von Waren aus dem Zollgebiet der Europäischen Union (EU) in ein Drittland beim Zoll angemeldet wird.

Für die Erstellung einer Ausfuhranmeldung benötigen wir folgende Informationen:

  • Vollmacht, ein Musterformular erhalten Sie von uns.
  • Rechnung
  • Warenort/Lagerort und Öffnungszeiten
  • LKW-Kennzeichen, falls vorhanden
  • Vorgesehene Ausgangszollstelle
  • Route

Wir fertigen die Ausfuhranmeldungen für jedes deutsche Zollamt, bei dem sich der Absender/Ausführer oder das Lager befindet.

Sobald die Ware im Zollgebiet der Europäischen Union (EU) ankommt, muss das importierende Unternehmen oder seine Vertretung (z.B. Zollagentur) die Einfuhr bei der zuständigen Zollstelle anmelden. Eine Einfuhranmeldung ist eine formelle Willenserklärung, mit der eine Ware zur Überführung in ein bestimmtes Zollverfahren (meist den „zollrechtlich freien Verkehr“) nach dem Unionszollkodex angemeldet wird.

Für die Erstellung einer Einfuhranmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Vollmacht, ein Musterformular erhalten Sie von uns.
  • Rechnung
  • CMR-Frachtbrief
  • T1-Versandverfahren
  • Transportrechnung
  • Zertifikate, falls für Ihre Ware erforderlich
  • EUR 1, A.TR. oder andere Präferenzdokumente, falls für Ihre Ware erforderlich

Da die Einfuhrzollabfertigung von Waren die Zahlung von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer beinhaltet, ist es notwendig, die Unterlagen im Voraus, spätestens jedoch 3-5 Tage vorher, einzureichen.

Das T1-Dokument ist ein gemeinschaftliches Versandverfahren für den Transport von Nicht-Unionswaren (Waren, die nicht aus der EU stammen oder noch nicht verzollt wurden) innerhalb der EU oder in EFTA-Staaten.

Für die Erstellung T1 benötigen wir folgende Informationen:

  • Rechnung
  • Packliste, die die Anzahl der Ladestücke angeben muss.
  • Vorübergehende Verwahrung gestellter Waren aus dem Lager, in dem die Waren empfangen und registriert wurden
  • Gestellungsgarantie bzw. Verpflichtung für T-1 Versandgut und vorübergehende Verwendung, ein Musterformular erhalten Sie von uns.

T1-Waren unterliegen der Zollkontrolle und müssen daher bei der T1-Erstellung mit einem Zollsiegel versehen werden. Es gibt zwei Möglichkeiten der Versiegelung: entweder die Ware selbst – beispielsweise eine Palette oder ein Karton – oder der Lkw selbst.

EUR.1 ist ein spezielles Zertifikat (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1) für den Handel zwischen der Europäischen Union (EU) und Ländern mit Präferenzabkommen, das den präferenziellen Ursprung der Waren bescheinigt.

Für die Ausstellung der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Vollmacht, ein Musterformular erhalten Sie von uns.
  • Die Ursprungswaren sind nach Handelsbrauch so genau zu bezeichnen (z. B. durch Angabe der Marke, des Typs, der Seriennummer oder besonderer Kennzeichen), dass ihre Identität eindeutig festgestellt werden kann.
  • Rechnungen
  • Packliste
  • Hier ist die Rohmasse in Kilogramm bzw. eine andere handelsübliche Maßeinheit (z.B. l, hl, m³, St.), als auch Zeichen, Nummern, Art und Anzahl der Packstücke (z.B. 1 Karton, 2 Paletten, lose) sind anzugeben.
  • Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft
  • Wenn es sich um Handelsware handelt – Ware zum Weiterverkauf, die von Ihnen nicht selbst verarbeitet oder modifiziert wird – muss die Lieferantenerklärung von Ihrem Lieferanten ausgestellt werden.
  • Ausfuhranmeldung

A.TR. ist ein spezielles Zertifikat (Warenverkehrsbescheinigung A.TR) für den Handel zwischen den Ländern der Europäischen Union (EU) und der Türkei. Darunter versteht man die Waren, die nicht zum Warenkreis der EGKS-Waren (Waren des Abkommens der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl mit der Türkei) oder der Agrarerzeugnisse gehören.

Für die Ausstellung der Warenverkehrsbescheinigung A.TR werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Vollmacht, ein Musterformular erhalten Sie von uns.
  • Die Ursprungswaren sind nach Handelsbrauch so genau zu bezeichnen (z. B. durch Angabe der Marke, des Typs, der Seriennummer oder besonderer Kennzeichen), dass ihre Identität eindeutig festgestellt werden kann.
  • Rechnung
  • Packliste
  • Hier ist die Rohmasse in Kilogramm bzw. eine andere handelsübliche Maßeinheit (z.B. l, hl, m³, St.), als auch Zeichen, Nummern, Art und Anzahl der Packstücke (z.B. 1 Karton, 2 Paletten, lose) sind anzugeben.
  • Ausfuhranmeldung

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