Zollabfertigung
Professionelle Import-, Export- und Transitabfertigung – schnell, zuverlässig und gesetzeskonform.
Mehr dazuWir sind ein inhabergeführtes, mittelständisches und wachstumsorientiertes Logistikunternehmen mit dem Standort Magdeburg
Hier finden Sie Antworten auf einige häufig gestellte Fragen zu unseren Dienstleistungen
Eine Ausfuhranmeldung ist ein offizielles Dokument, mit dem der Export von Waren aus dem Zollgebiet der Europäischen Union (EU) in ein Drittland beim Zoll angemeldet wird.
Für die Erstellung einer Ausfuhranmeldung benötigen wir folgende Informationen:
Wir fertigen die Ausfuhranmeldungen für jedes deutsche Zollamt, bei dem sich der Absender/Ausführer oder das Lager befindet.
Sobald die Ware im Zollgebiet der Europäischen Union (EU) ankommt, muss das importierende Unternehmen oder seine Vertretung (z.B. Zollagentur) die Einfuhr bei der zuständigen Zollstelle anmelden. Eine Einfuhranmeldung ist eine formelle Willenserklärung, mit der eine Ware zur Überführung in ein bestimmtes Zollverfahren (meist den „zollrechtlich freien Verkehr“) nach dem Unionszollkodex angemeldet wird.
Für die Erstellung einer Einfuhranmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
Da die Einfuhrzollabfertigung von Waren die Zahlung von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer beinhaltet, ist es notwendig, die Unterlagen im Voraus, spätestens jedoch 3-5 Tage vorher, einzureichen.
Das T1-Dokument ist ein gemeinschaftliches Versandverfahren für den Transport von Nicht-Unionswaren (Waren, die nicht aus der EU stammen oder noch nicht verzollt wurden) innerhalb der EU oder in EFTA-Staaten.
Für die Erstellung T1 benötigen wir folgende Informationen:
T1-Waren unterliegen der Zollkontrolle und müssen daher bei der T1-Erstellung mit einem Zollsiegel versehen werden. Es gibt zwei Möglichkeiten der Versiegelung: entweder die Ware selbst – beispielsweise eine Palette oder ein Karton – oder der Lkw selbst.
EUR.1 ist ein spezielles Zertifikat (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1) für den Handel zwischen der Europäischen Union (EU) und Ländern mit Präferenzabkommen, das den präferenziellen Ursprung der Waren bescheinigt.
Für die Ausstellung der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 werden folgende Unterlagen benötigt:
A.TR. ist ein spezielles Zertifikat (Warenverkehrsbescheinigung A.TR) für den Handel zwischen den Ländern der Europäischen Union (EU) und der Türkei. Darunter versteht man die Waren, die nicht zum Warenkreis der EGKS-Waren (Waren des Abkommens der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl mit der Türkei) oder der Agrarerzeugnisse gehören.
Für die Ausstellung der Warenverkehrsbescheinigung A.TR werden folgende Unterlagen benötigt:
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